Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Maßgeblich ist dabei der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag. Hieraus geht nämlich das wirtschaftliche Interesse hervor, das den Gegenstandswert bestimmt.
Weiter sind zu berücksichtigen Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit. Die Gebühren hängen somit insbesondere von der individuellen Angelegenheit ab.
Häufig wollen unsere Mandanten jedoch genau wissen, wie hoch die Kosten sind, die auf sie zukommen werden. In einem solchen Falle erstellen wir Ihnen eine Übersicht.
Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren möglich.
Es kommt auch vor, dass Mandanten nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten zu begleichen. Hier kann im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe bzw. im Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt werden.