Als Fachanwälte für Erbrecht wissen wir um die Bedeutung einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit, wenn es um Fragen rund um das Erbe geht.
Als Fachanwälte für Erbrecht bearbeiten wir die Fälle unserer Mandanten fortlaufend im Kollegenkreis. Damit hat der Mandant nicht nur
Unterstützung durch einen Fachanwalt. Er kann sich vielmehr auf das "geballte" Können zweier Fachanwälte für Erbrecht verlassen.
Als Fachanwälte für Erbrecht verfolgen wir ständig die Rechtsprechung, um zeitnah aktuelle Urteile in der Beratung berücksichtigen zu
können.
Als Fachanwälte für Erbrecht sind wir auf schwierige Fälle im Erbrecht, Stiftungsrecht und Vorsorgerecht
spezialisiert.