Auflage

Mit einer Auflage kann der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung den Erben oder den Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten. Insoweit kann sich die Auflage beispielsweise auf die Pflege der Grabstätte des Erblassers oder die Pflege von Haustieren beziehen.

Kanzlei

Schelkmann

Waldauer Weg 80

Kassel-Lohfelden

Rechtsanwälte​

Fachanwälte für Erbrecht

  • Zertifizierte Testaments-vollstrecker (AGT e.V., DVEV e.V.)
  • Geprüfte Nachlasspfleger (BDN e.V.)
  • Zertifizierte Stiftungsberater (DSA) 
  • Zertifizierte Unternehmensnachfolge-berater (zentUma e.V.)
  • Vorsorgeanwälte (VorsorgeAnwalt e.V.)
  • Qualifizierte Geneaologen (IfG)
  • Geschäftsstelle der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. für den Bezirk Kassel​

 

Telefon: 

0561 / 400 495 - 00

 

Bürozeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Druckversion | Sitemap
© Kanzlei Schelkmann & Schelkmann