Mit der Regelung einer Vor- und Nacherbschaft will der Erblasser sein Vermögen über Generationen binden. So erhält der Vorerbe die Erbenstellung und der Nacherbe wird im Todesfall des Vorerben die gleichen Rechte am Nachlass haben. Außerdem wird der Nachlass den Gläubigern des Vorerben entzogen. Diese können in den Nachlass nicht vollstrecken. Der Vorerbe ist nämlich nur zur Nutzung des Vermögens berechtigt und zur Instandhaltung verpflichtet.
Im Rahmen der Vorerbschaft ist es allerdings durchaus möglich, den Vorerben von Verfügungsbeschränkungen weitgehend freizustellen. In diesem Fall erhält der Nacherbe nur das, was der Vorerbe übrig gelassen hat.