Auflage

Mit einer Auflage kann der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung den Erben oder den Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten. Insoweit kann sich die Auflage beispielsweise auf die Pflege der Grabstätte des Erblassers oder die Pflege von Haustieren beziehen.

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